Schießleiter und Aufsichten
Auflistung und Zuständigkeiten siehe Aushang Schießanlage!
Unsere
Aufsichten
§
11
AWaffV
(Schießleiter/Standaufsichten)
sind
beim
LRA
Landshut
(sachlich
und
örtlich
zuständige
Behörde), gemeldet und registriert!
KEIN
Schießen mit Großkaliberwaffen für Mitglieder und Gastschützen unter 18 Jahren!!!
(§ 27 Absatz 3, Satz 1, Nummer 2 Waffengesetz)
Für
unsere
Schießveranstaltungen
gelten
die
gesetzlichen
Bestimmungen
des
Deutschen
Waffenrechts
(WaffG,
AWaffV,
WaffVwV...) welche durch unsere Schießleiter/Aufsichten konsequent durchgesetzt werden!
Hinweis:
Gastschützen sind dem SSG-Schießleiter/Aufsicht vor Ort zu benennen,
der Unkostenbeitrag beträgt 10.- Euro.
Wer in Decke, Boden oder Mauer schießt muss 15.- Euro in die Vereinskasse zahlen.
Um entstandene Schäden beheben zu können.
Das Auspacken der Waffen bzw. Munition ist nur in der Schießanlage erlaubt. Nicht im Aufenthaltsraum.
Der Mitgliedsausweis ist mit zuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Wer keinen Vereinsausweis hat oder ihn vergessen hat, muss seinen Personalausweis vorzeigen dieser wird mit der
Mitgliederliste abgeglichen.
Sonst kann am Schießbetrieb nicht teilgenommen werden.
© SSG OSD KKI 2023
Schießsportgruppe
Objektsicherungsdienst Kernkraftwerk Isar
Folgende Kaliber dürfen nicht mehr geschossen werden!!!
223Rem und sämtliche Flintenlaufgeschosse und Schrottgeschosse
Ab dem nächsten Jahr werden die BDS Jahresmarken von den Schießleitern vor Ort ausgegeben